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1. Jakob Brand's, Professors an dem Kurerzkanzlerischen Gymnasium in Aschaffenburg Handbuch der Römischen Alterthümer für Schulen - S. 36

1804 - Frankfurt am Main : Varrentrapp und Wenner
z6 Gottesdienstliche Verfassung. Dienst der Vesta, mußten-ihr Tag und Nacht opfern, ihr ewiges Feuer unterhalten, und die Heltigthümer des Reiches, das Palladium, die Ancilia rc. bewahren. Es waren ihrer gewöhnlich 6, welche 3c Jahre im Tempel bleiben mußten. Die eine Decade, um den Dienst zu lernen, die andere, ihn auszuüben, und die dritte, um ihn Ändern zu lehren. Wahrend dieser Zeit mußten sie ehelos bleiben. Sie wurden auf Kosten des Staates sehr ausgezeichnet unterhalten, und stan- den in größtem Ansehen, durften in bedeckten Wa- gen fahren, und hatten auf den Straßen einen Lictor vor sich her. Ihre Haare zierten sie mir vielen Bändern, und trugen eine Strrnbinde (lufula); im Dienste aber einen dichten Schleier und eine Prätem von Leinwand (Stola). Ihre Vorsteherin hieß Vcstalis, oder Virgo maxima. Dieser Orden blieb bis zur Regierung des Kaisers Theodos. §- 76. Unter den Gehülfen der Priester (Minlstri sacrorum) verdienen bemerkt zu werden die H a- .ruspizen, deren Geschäft es war: aus der Be- schaffenherr und Lage der Eingeweide der Opfer- thiere, aus dem Rauche und der Flamme bei dem Verbrennen, und selbst aus den Lufterscheinungen den Willen der Götter zu erforschen, und ihre Absicht zu erklären. Es waren meistentheils Etrus- ker, und gleichsam die Küster der Augurn. Ferner die Ca Mil len, die Fla mini ker, Ti bi eines, Aedituer (Aufseher über die Tempel), Popa und Victumarier (Opferschlächter), Viatores, Herolde u. s. w. Iv. Heilige Oerter der Römer» §. 77- . . Der Ort, wo die Römer ihren Gottesdienst verrichteten, waren Tempel: diese waren nun

2. Jakob Brand's, Professors an dem Kurerzkanzlerischen Gymnasium in Aschaffenburg Handbuch der Römischen Alterthümer für Schulen - S. 8

1804 - Frankfurt am Main : Varrentrapp und Wenner
$ Einleitung. tz. rr. Die öffentlichen Plätze waren entweder ge- pflastert, oder bloßer Rasen. El ftere hießen Fora, und dienten 511 Märkten, öffentlichen Versamm- lunaen, besonders in Gerichtsfachen, und andern öffentlichen Geschäften. Da6 Forum romanum war hierunter da6 berühmteste. Die mit Rasen überwachsene (Campi) hatten verschiedene Besiim- munqen. Hier versammelte sich das Volk zu Derath-chlagungen, hier wurden die Musterungen der Legionen, der Census, die Uebungen der jun- gen Mannschaft gehalten, die Leichen verbrannt, u. s. w. Berühmt ist das Campus martius, von welchem aber das Campus rnurrialis oder minor zu unterscheiden, ist. * Von den übrigen öffentlichen Gebäuden, z. B- Tem- peln, Theatern, Badern, Garten u. s. w. wird in der gehörigen Ordnung geredet werden. §. 22. Um aber die römischen Alterthümer in einer deutlichen Ordming vorzutragen, werden wir die Verfassungen folgendermaßen abhandeln: a) Gottesdienstliche Verfassung. b) Staatsverfassung. , e) Gerichtsverfassung. 6) Häusliche Verfassung. e) Kriegswesen. f) Gelehrte Verfassung. und das Ganze mit einem Anhänge über die Sit- ten und Denkungsart der Römer beschließen.

3. Jakob Brand's, Professors an dem Kurerzkanzlerischen Gymnasium in Aschaffenburg Handbuch der Römischen Alterthümer für Schulen - S. 58

1804 - Frankfurt am Main : Varrentrapp und Wenner
58 Staatsverfassung. §. 7- Jede Tribus hatte ihren Vorsteher (Tribu- nu8), welcher eine Conscriptionsliste über den Namfn, über das Alter und Vermögen seiner Tribus führen mußte. Die Lan^trlbus hatten den Vorzug vor den Stadttribus, - vermuthlich, j l weil fiel) das Römergeblüte auf dem Lande reiner "ä/*».eehiel!, und nicht, wie in der Stadt, durch die ^ ^ Fteigelassenen entweihet wurde; deswegen waren iiud) die reichsten und angesehensten Familien, ob i^ssre gleich in Rom wohnten, in die Landtribus eingeschrieben. §. 8- ***' Nach einer zweiten Eintheilung von Romulris war das Volk in z Eurien getheilet. Jede Curie sollte eine Gemeinde ausmachen, welche einen gemeinschaftlichen Gottesdienst, und in den Ver- sammlungen Eine Stimme haben sollte: deswegen war auch jeder derselben auf dem palatinischen Berge ein Gemeindehaus (Curia) angewiesen, wo sie ihren Gottesdienst und Berathschlagungen hielten, und ein Vorsteher (Curio) gegeben. §. 9- ° . . Künstlicher war die Eintheilung des römischen Volkes in Klassen und Eenturien. Der König Servius sah, daß es nicht gehen könne, wenn jeder Bürgor- gleiche Abgaben und Sraatslasten tragen sollte, und in den Volksversammlungen also auch der größte Haufen entschied, welches eben nicht immer der vernünftigste war. Er theilte also das ganze Volk in 6 Klassen, und warf in jede Klasse die Bürger zusammen, die einander am Vermögen gleich waren. Die Klassen wurden nun nicht nach den Köpfen, sondern nach dem Vermögen geschätzt. .-Durch diese Einrichtung sielen Dem ^M/en,Bü-^erstande grössjentheils die >) \ \\ -V'vi ,

4. Jakob Brand's, Professors an dem Kurerzkanzlerischen Gymnasium in Aschaffenburg Handbuch der Römischen Alterthümer für Schulen - S. 32

1804 - Frankfurt am Main : Varrentrapp und Wenner
33 Gottesdienstliche Verfassung. §- 6g. Die Fratres arvales (Hirten oder Feldbrüder) hatten den Gottesdienst auf dem Felde, wobei die feierlichen Lustratiönen der Gemarkungen, um dadurch das Gedeihen der Früchte zu befördern, das merkwürdigste war. Unter den Kaisern opfer- ten sie auch im Capitole für das Wohlseyn der höchsten Familie. Ihr Ehrenzeichen war em Aeh- renkranz, mit einer weißen Binde (lnfula). 5. 65. Die Curiones waren die Priester der Eurien; sie wurden von jeder Curie aus ihren eignen Mit- teln gewählt, und halten in der Curia den Got- tesdienst zu besorgen. Ihr Oberhaupt hieß Curio luaximus. §. 66. Sdtefeciales waren mehr Staatsbediente, als Diener der Religion. Sie hatten alles zii besor- gen, was Krieg, Frieden, Gesandtschaften, Bünd- nisse re. betraf; z. B. die Streitigkeiten mit an- dern Staaten entweder mit Güte beizulegen, oder denselben den Krieg anzukündigen, Waffenstillstand zu errichten, Bündnisse * zu schließen, und wegen Beleidigungen der Gesandten Genugthuung zu fordern **. Beide letztere Puncte verrichteten sie mit vielen Ceremonien. Sie wurden schon von Numa eingeführet, hatten ihre Stelle lebensläng- lich, und ein Oberhaiipt unter dem Namen Vater patratus. * Die Ceremonien bei Abschließung eines Bündnisses waren folgende: Der Pater patratus ging in einem weißen Kleide, mit einem Epbeukranze auf dem Kopfe, der jedoch verhüllt war> begleitet von zwei Feciale,, davon der eine ein Schwein führte, der andere Wasser und Feuer trug, an einen Altar, welcher den Schutzgöttern gewidmet war. In der einen Hand hielt er einen scharfen Kieserem, in

5. Jakob Brand's, Professors an dem Kurerzkanzlerischen Gymnasium in Aschaffenburg Handbuch der Römischen Alterthümer für Schulen - S. 61

1804 - Frankfurt am Main : Varrentrapp und Wenner
Ctaatöverfassung. 61 b) Freigela ssene. §. H- Der Freigelassene (Dibertus) war ein vom -?klavcnstande gesetzmäßig entlassener, und zum Bürger angenommener Sklave. Diese Frei- lassung (Manumissio) war aber von verschiedener Art, entweder feierlich, oder nicht feierlich (,justa, vel minus justa). Die feierliche Freilassung ge- schah' entweder vor dem Prator (per Vindictam), oder bei dem Census (per Pensum), oder durch ein Testament (per Teslarneuturn). §- lz- Die Freilassung vor dem Prator war die feierlichste, und geschah so: der Herr führte seinen kahlgeschornen Sklaven zu dem Prätor, oder spä- terhin auch zu dem Cc nsul, faßte ihn bei der Hand, oder bei dem Kopfe, drch'te ihn einmal herum, gab ihm einen Schlag an den Kopf, und sagte: „Hunc hominem liberum esse volo.” Alvdnin nahm der Prator eine Ruthe, legte sie dem Skla- ven aus den Kopf mit den Worten: „Ajo te libe- rum more Quiririum}” gab sodann dem Lictor die Ruthe, der ihm damit einige Streiche über den Kopf versetzte. - Der Vorgang wutde nun protocollirt, und der Sklave holte sich zum Zeichen seiner Freiheit sogleich seinen Hut. §. 16. Die Freilassung bei dem Census war einfacher. Der Sklave erhielt die Erlaubniß, seinen Namen und sein Vermögen bei dem Censor angeben zu dürfen, worauf er m die Schatzungstabellen ein* getragen, und von dem Tage der Lusiration an als römischer Bürger angesehen wurde. *7- Die Freilassung diirch ein Testament geschah' entweder geradezu mit den Worten: ?,N.'Servus

6. Jakob Brand's, Professors an dem Kurerzkanzlerischen Gymnasium in Aschaffenburg Handbuch der Römischen Alterthümer für Schulen - S. 90

1804 - Frankfurt am Main : Varrentrapp und Wenner
90 Staatsverfassung. §- y6. Die Lickoren mußten mit den Fasces vor Den Obrigkeiten hergehen, die Umstehenden oder Entgegenkommenden zur gehörigen Achtung und Ehrbezeigungen gegen die folgende Magistratsper- son auffordern, das zusammengedrängte Volk auseinander bringen, und das Todesurtheil an den Verurrheiiten vollziehen. Gewöhnlich nahm man Börger von der niedrigsten Klaffe, oderliber- ter zu dieser Stelle. Ihren Namen hatten sie vermuthlich von ligare (binden). §- 97. Die Viatoren wurden zum Verschicken und Herbeirufen gebraucht; besonders mußten sie die abwesenden Senatoren vom Lande zu den Senats- sitzungen einladen. Ihren Namen hatten sie daher von Via, weil man sie beständig auf den Straßen antraf. Hierher gehören auch noch die Statores, Optione9 Carceris, E o m m en t a r i e n se r u. s. w. Alle diese öffentlichen Unrerdiener hießen zusam- men ^pparltores. §. 98. So wie in der monarchischen Verfassung der Senat den Königen an die Seite gesetzt war, so war er es in der republikanischen den Consuln und andern Obrigkeiten. Nach Vertreibung der Könige wurde ihre Zahl auf Züo festgesetzt; aber sie wlichs in der Folge immer mehr und mehr an, besonders unter Julius Cäsar, der Llberter und Ausländer in den Senat aufnahm, um seinen Anhang zu verstärken, so daß ihre Zahl bis auf 900 stieg. * Der despotische Tarquin suchte den Senat, um seine Macht zu vergrößern, auf jede Art zu schwächen; er ließ in dieser Absicht unter allerlei Vorwände viele Senatoren tödten, verbannte mehrere, und besetzte

7. Jakob Brand's, Professors an dem Kurerzkanzlerischen Gymnasium in Aschaffenburg Handbuch der Römischen Alterthümer für Schulen - S. 91

1804 - Frankfurt am Main : Varrentrapp und Wenner
Staatsverfassung. 91 -ie leer gewordenen Stellen nicht. Nach seiner Ver- treibung wurde der Senat vom Consul Brutus durch Aufnahme der angesehensten Plebejer ergänzt, welche man zum Unterschiede von ihren College« aus den alten Senatorsfamilien nur Conscripti nannte. Da- her geschah nun die feierliche Anrede an den Senat.- Patres et, oder quique Conscripti; zuletzt ließ man auch die Verbindung aus, und sagte blos: Patres Conscripti (Vater und Beigeordnete, — Nicht ver- sammelte Väter). §. 99- Derjenige, welcher in den Senat ausgenom- men werden wollte, mußte folgende Eigenschaften haben: eine gute Moralität, ein standsmäßiges Vermögen, ein gewisses Alter, und Abkunft von einem Jngenuer. Anfangs erwählten die Consuln die Senatoren, in der Folge wurde diese Wahl den Eensorn übertragen. Gewöhnlich aber wur- den Ritter hierzu ernannt, deswegen hieß der Ritterstand auch die Pflanzschule des Senates (Seminarium Senatus). §. Ioo. Der Senat hatte entweder seine ordentlichen Sitzungen (Senatus ordinarius, legitimus), oder außerordentliche (Senatus indictus). Die ordent- lichen Sitzungstage waren die Calendä, Nona und Idus eines jeden Monats; war aber ein Vorfall von Wichtigkeit, so band man sich an keinen ge- * wissen Tag; nur durften es keine Comitial , Fest- £ oder Unglückstage seyn. Der Senatus indictus wurde durch die Präeonen angesagt, oder auch durch einen Anschlag bekannt gemacht. §. Joi. Der gewöhnliche Ort, wo sich der Senat ver- sammelte, waren die Curren, und anfangs beson- ders die Curia hostilia. Dieser Ort mußte aber immer von den Augurn dazu eingeweihet seyn,

8. Jakob Brand's, Professors an dem Kurerzkanzlerischen Gymnasium in Aschaffenburg Handbuch der Römischen Alterthümer für Schulen - S. 92

1804 - Frankfurt am Main : Varrentrapp und Wenner
92 Staatsverfassung. und wurde daher Templum genannt, wenn es auch schon kein heiliges Gebäude war. Auswär- tigen Gesandten, welche man nicht gerne in die Stadt ließ, oder auch römischen Feldherren, welche nicht in die Stadt kommen durften, oder konnten, gab der Senat in dem vor der Stadt gestandenen Tempel der Bellona Audienz. §. 102. Das Recht, den Senat zusammenzurufen (Senatum habere), hatten die Diktatoren, ihre Magistri Equitum, die Consuln, die Decemvirn und Kriegstribiinen mit consuiarischer Gewalt, die Prätoren, Volkstribunen, Interreges, Präfecti urbis, lind späterhin maßten sich auch die Trium- virn dieses Rechtes an. Doch war hierbei zu be- merken, daß es immer die höchste Magistratsper- son thun mußte, welche sich in der Stadt befand. §. !Oz. Bei den Senatssitzungen sähe man auch auf die Tageszeit. Vor Sonnenaufgang oder Son- nenniedergang konnte keine Sitzung gehalten wer- den, außer in sehr dringender Noth. Sie wurden mit Auspicien und Opfern angefangcn, und so- dann zur Tagesordnung geschritten. Die Sena- toren saßen auf gemeinen, die obrigkeitlichen Personen aber auf ihren curulischen Stühlen, und zwar nach ihrem Range: Consuln, Prätoren, Eensoren, Aedilen, Quästoren, Consularen, Prä- torier u. s. w. — Es konnte ohne hinreichende Anzahl von Senatoren keine gesetzmäßige Sitzung gehalten werden. §. 104. Die dirigirende Magistratsperson machte den Anfang der Berathschlagung durch einen Vor-

9. Jakob Brand's, Professors an dem Kurerzkanzlerischen Gymnasium in Aschaffenburg Handbuch der Römischen Alterthümer für Schulen - S. 94

1804 - Frankfurt am Main : Varrentrapp und Wenner
94 Staatsversassung. sie befragt wurden, zu: Divide! und der Dortrag mußte nun theilwcise geschehen. Kein Senator aber durfte in seiner Erklärung über den befrag- ten Gegenstand unterbrochen werden: daher miß- brauchten Viele diese Erlaubnis:, und schwätzten die ganze Sitzung hindurch (Diem dicendo exi- mebant oder Diem tollebant). §. Ic 6. Anfangs wohnten auch die jungen Römer mit ihren Vätern den Senatsberathschlagungen bei, um frühzeitig in dieser Schule der Weisheit und Politik zu Staatsmännern gebildet zu werden, bis endlich durch eine weibliche Neugierde die Sena- toren veranlaßt wurden, der unbehutsamen Jugend denzutritt zu den Staatsgeheimnissen zu versagen. §. Io7. Der Senat besorgte alle Staatsangelegenhei- ten, sie mochten die Religion, oder bürgerliche Verfassung angehen; — Geseke, Kriege und Frie- densschlüsse aber, so wie die Wahl der neuen Obrigkeiten wurden in den Comitien abgethan. Die Staatskasse hing ganz von ihrer Disposition ab. Auch konnten sie in gefährlichen Staatsan- gelegenheiten durch die bekannte Verordnung: „Videant Consules, ne quid res publica detrimenti capiat!” den Eonsuln eine unumschränkte Gewalt über die Heere, über Krieg und Frieden geben. §. io8. Die Ehrenzeichen der Senatoren waren: ein besonderes Kleid, welches wegen seiner Verbrä- mung mit Purpur, latus Clavus, oder Tunica laticlavia genannt wurde; eine besondere Art von Halbstiefeln (Calcei) mit einer silbernen Lunula, daher die Redensart: Calceos mutare, Senator werden, rind endlich bei den Schauspielen ein eigner Sitz (Orcliestra).

10. Jakob Brand's, Professors an dem Kurerzkanzlerischen Gymnasium in Aschaffenburg Handbuch der Römischen Alterthümer für Schulen - S. 96

1804 - Frankfurt am Main : Varrentrapp und Wenner
96 Staatsverfassung. Der feierliche Aufzug, welcher alle Jahre den izten Julius von dem Tempel der Ehrengöttin nach dem Capitolium gehalten wurde. — Hierbei er- schienen die Ritter, mit Oelzweigen bekränzt, in den Ehrenzeichen, die sie im Felde erkämpft hatten, in einer purpurgestreiften Trabea. §. ui. Alle 5 Jahre wurde bei Gelegenheit des eben angeführten feierlichen Aufzuges, wenn Census gehalten wurde, auch die Musterung der Ritter von dem Censor vorgenommen. Hatte sich nun ein Ritter nicht standesmäßig betragen, oder besaß er durch vernachläßigte Oekonomie das bestimmte Vermögen nicht mehr, oder hatte er sein Pferd vernachläßiget; so wurde er vom Eensor aus dem Ritterstande gestoßen. §. n2. Die wichtigsten Staatsangelegenheiten wur- den zur Zeit des Freistaates, wie unter den Köni- gen, in den Eomitien entschieden; sie wurden aber hier um Eine vermehrt, welche Comitia tributa Hieß. §- Hz. In der Comitia tributa hatten sogar die Civea non optima lege Sitz und Stimme; und eben deswegen erschien der Senat und Ritterstand nicht, weil sie immer überstimmt waren. Hier wurden die niedern Staatsobrigkeiten und Pontifices er- wählt; den Triumphirenden die Herrschaft in der Stadt am Tage ihres feierlichen Einzuges über- geben, das Bürgerrecht ertheilet u. s. w. Doch har man bet den Priesterwahlen zu merken, daß nur 17 Tribus, welche durch das Loos bestimmt waren, zum Votiren aufgerufen wurden. §. H4«
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